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Kostenübernahme

In meiner Praxis existieren je nach Fall unterschiedliche Wege der Kostenübernahme. Hier die verschiedenen Möglichkeiten:

Gesetzliche Krankenkassen
Die psychotherapeutischen Leistungen wie Verhaltenstherapie, Traumatherapie und EMDR werden vollständig von Ihrer Krankenkasse übernommen. Für die Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse bringen Sie bitte Ihre Versichertenkarte bei Ihrem ersten Besuch und in jedem neuen Quartal mit.

Private Versicherungen
Die privaten Versicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für o.g. Psychotherapien. Das Stundenkontingent und die Vergütungssätze hängen von Ihrem gewählten Versicherungstarif ab. Für Privatkrankenkassen ist die Versichertenkarte nicht erforderlich.

Beihilfe
Wenn eine begründete Diagnose vorliegt, übernimmt die Beihilfe in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Nach den ersten fünf probatorischen Sitzungen stelle ich einen Antrag auf Kostenübernahme. Hierzu schreibe ich einen Bericht an den zuständigen Gutachter für Psychotherapie bei der Beihilfestelle.

Selbstzahler
In seltenen Fällen gibt es berufliche Gründe, die Krankenkasse oder andere öffentliche Kostenträger nicht in Anspruch zu nehmen. Sprechen Sie mich an, wir werden einen Weg finden.